Alles komplett mit… Testament!

Mein Testament erstellen – das klingt nun aber doch schon sehr, sehr… endgültig. Allerdings: ohne wird’s kaum gehen, wenn ich vermeiden will, dass meine Dinge bei Leute landen, die sie eher nicht bekommen sollen…

Irgendwann dann doch: mein Testament erstellenDenn ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Wie die funktioniert, ist auf Wikipedia neutral erklärt und in der FAZ nett illustriert:

Wenn ich diese gesetzlich festgelegte Erbfolge umgehen will, bleibt mir nichts anders übrig, als ein Testament aufzusetzen. Und genau das geht überraschend einfach – und sogar ganz ohne Notar (zumindest solange mein Vermögen überschaubar ist).

Mein Testament schreiben

Allerdings gibt es schon ein paar Grundregeln, Formvorschriften für das Verfassen eines Testaments. Aber die sind machbar:

  • handschriftlich muss es sein, vom ersten bis zum letzten Wort,
  • meinen vollen Namen enthalten,
  • mit Ort und Datum versehen sein
  • und natürlich mit meiner Unterschrift.

Inhaltlich bin ich frei. Allerdings sind vier Grundregeln hilfreich – für den eigenen Seelen- und ggf. auch den Familien-/Freundesfrieden:

  1. Man soll sein Testament immer aktuell halten – also: Änderungswünsche nicht im  Hinterkopf behalten sondern schnellstens zu Papier bringen.
  2. Gerecht sein soll es und niemanden benachteiligen.
  3. Mit allen Beteiligten reden – und zwar vorher. Und sie nicht erst bei der Testamentseröffnung mit den eigenen Wünschen überraschen. Das wäre nicht nett!
  4. Last but not least: keep it simple. Nix kompliziertes! Weil: kompliziert bedeutet anfechtbar, und gerade das will ich ja eigentlich vermeiden.

Und dann… ab damit in meinen Ordner Die letzten Dinge.

Ein Testament zu verstecken ist übrigens eine eher schlechte Idee – denn wenn es keiner findet, ist es völlig nutzlos. Die super-professionelle Alternative zum o. g. Ordner ist übrigens, das Testament im Zentralen Testamentsregister zu registrieren:

Dazu muss man es – wenn man ohne Notar oder Anwalt unterwegs ist – beim Heimatgericht hinterlegen. Wie das beispielsweise in Bayern funktioniert, ist hier erklärt:

Nun ja… mir reicht erst mal mein Ordner…